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Elektromobil fahren – wo darf gefahren werden?

Elektromobil fahren – Sicher im Verkehr

Viele Suchende stellen sich bei der Anschaffung eine Elektromobils die Frage: Wo darf ich das Elektromobil fahren? Welche Regeln und Richtlinien gibt es? Durchaus wichtige Fragen. Um diese klar zu beantworten, sollte zunächst generell geklärt werden, was genau ein Elektromobil ist und wie die Straßenverkehrsordnung die besondere Art des Fortbewegungsmittels einstuft.

Allgemeine Definition nach Straßenverkehrsordnung

Elektromobile werden laut Straßenverkehrsordnung als motorisierte Krankenfahrstühle eingestuft und zeichnen sich durch folgende Eigenschaften aus:

Durch diese Sondereinstufung ergibt sich der Vorteil, dass die Unterhaltskosten für ein Elektromobil gering ausfallen. Elektromobile sind von der jährlichen TÜV-Untersuchung befreit und müssen nur ab einer Geschwindigkeit von 6 km/h beim Straßenverkehrsamt angemeldet werden. Für das Fahren bzw. das Anmelden wird eine Betriebserlaubnis in Form eines TÜV-Zertifikats benötigt.

Mit der Anmeldung erhalten Sie ein Versicherungskennzeichen, welches ein Jahr lang gültig ist. Die Farben wiederholen sich in folgender Reihenfolge. Die Farben im Versicherungsjahr (Verkehrsjahr) sind:

Geschwindigkeiten mit bis zu 15 km/h

Damit auf individuelle Bedürfnisse des Nutzers eingegangen werden kann, gibt es unterschiedliche Elektromobilmodelle. Angefangen von 6 km/h bis zu 15 km/h Geschwindigkeit. Differenziert wird zwischen Reisemobilen, 3-Rad Modellen, Kabinenfahrzeugen und Spezialmodellen wie dem Elektromobil für zwei Personen. Welches Mobil das passende ist, bestimmt das Bedürfnis des Nutzers und der individuelle Einsatz. Selbstverständlich ist die Wahl vor allem bei einer Erstanschaffung nicht ganz einfach. Unsere Empfehlung an diesem Punkt an Sie: Fahren Sie das Elektromobil Probe. In gewohnter Umgebung kann schnell festgestellt werden, welches Mobil das richtige für Sie ist.

Elektromobil fahren im Straßenverkehr – Was darf ich?

Grenzen sind beim Elektromobil fahren kaum gesetzt. Ein Elektromobil ist ein technisches Fortbewegungsmittel, was im Straßenverkehr eingesetzt werden darf. Ausgestattet mit Spiegel, Hupe, Blinker, Reflektoren und Licht bietet es dem Nutzer die nötigen Qualitätsmerkmale, um sich sicher im Verkehr zu bewegen und sich bemerkbar zu machen. Darüber hinaus dürfen Elektromobile auf Rad- und Gehwegen, sowie Gelände gefahren werden. Für Elektromobile mit geringer Geschwindigkeit wird der Seitenstreifen oder der Gehweg empfohlen. Generell gilt, fahren Sie im Straßenverkehr mit, müssen Sie sich an die gültigen Verkehrsregeln halten. In Einkaufszonen, Innenräumen und auf Fußgängerwegen sollte die Schrittgeschwindigkeit eingehalten werden. Je nach Modell können auch lange Fahrten von mehreren Stunden bewältig werden. Wie Sie sich am besten auf lange Ausflüge vorbereiten, können Sie im Artikel „Mit dem Seniorenmobil auf langer Fahrt“ nachlesen. Wichtig: Auf Autobahnen hat ein Elektromobil nichts zu suchen.

Zur Auffrischung – Verkehrsregeln in der Übersicht

Befindet sich im Straßenverkehr ein Polizist im Einsatz, bedingt durch Umleitung, Störungen im Verkehrsfluss etc., achten Sie auf dessen Anweisung. Dabei sind alle anderen Verkehrsregeln außer Kraft gesetzt. Im Normalfall regeln Ampeln, welche Fahrbahn gerade fahren darf. Auch als Elektromobilfahrer, wie auch Radfahrer müssen Sie sich daran halten. Befindet sich keine Ampeln an der Kreuzung, gelten dort, die angebrachten Verkehrsschilder. Die wichtigsten Schilder im Überblick:

verkehrsregeln elektromobile

Befinden sich an Kreuzungen weder Ampel noch Schilder zur Regelung des Straßenverkehrs, dann gilt die Regel „Rechts vor Links“. Alle von rechts kommenden Fahrzeuge haben Vorfahrt. Im Kreisverkehr gibt es eine Ausnahmeregelung. Die von links fahrenden Fahrzeuge haben Vorfahrt. Fühlen Sie sich direkt im Verkehr unsicher, können Sie Ihre Fahrt jeder Zeit auf dem Gehweg fortführen.

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